Gebühren

Mokesčiai/Gebühren
Mokesčiai/Gebühren
  • Aufnahmegebühr
    Bei der Aufnahme eines neuen Schülers/einer neuen Schülerin wird eine einmalige, nicht erstattbare Aufnahmegebühr in Höhe von € 75 erhoben. Diese Gebühr ist spätestens zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Zusage über die Aufnahme des neuen Schülers/der neuen Schülerin zu entrichten.
  • Schulgeld
    (1) Das Schulgeld 2023/2024 (01.08.2023-31.07.2024) beträgt für das erste Kind monatlich 181,- €.
    Für das zweite Geschwisterkind, das zeitgleich zum ersten die Schule besucht, entfällt eine monatliche Gebühr von 133,- €.
    Für das dritte Geschwisterkind, das zeitgleich zum ersten und zweiten Geschwister die Schule besucht, entfällt eine monatliche Gebühr von 54,- €, wobei das dritte Kind, das zusammen mit dem ersten und zweiten Geschwister im Internat lebt, von dieser Gebühr befreit wird.
    (2) Das Schulgeld ist eine Jahresschuld und wird für 12 Monate im Jahr monatlich im Voraus erhoben. Es wird zum 3. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig. Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauf folgenden Jahres.
    (3) Die Gebühren werden jährlich zum 1. August um 3% nach oben angepasst.
  • Beitrag zum Elternfonds
    (1) Basierend auf einer Vereinbarung zwischen dem Schulelternbeirat, der Schulleitung und dem Kuratorium vom 05.06.2014 wurde ein Eltern-Fonds eingerichtet, für den ab dem Schuljahr 2014/15 Beiträge zusammen mit dem Schulgeld erhoben werden.
    (2) Der Beitrag zum Elternfonds beträgt jährlich 60€ (5,- €/Monat x 12 Monate). Analog zum Schulgeld wird dieser Beitrag für ein zweites Kind auf monatlich 2,50 €,reduziert, jährlich 30,-€. Für jedes weitere wird kein Beitrag zum Eltern-Fonds erhoben.
    (3) Der Eltern-Fonds des Litauischen Gymnasiums soll auf der Grundlage solidarischen Einvernehmens eine Förderungsmöglichkeit für Schüler, Klassen und Projekte des Gymnasiums ermöglichen, die sich in besonderer Weise im Zusammenhang mit dem Litauischen Gymnasium auszeichnen. Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein Auswahlgremium, welches aus Vertretern der Eltern, der Lehrer und der Schulleitung besteht. Näheres über die Funktionsweise des Eltern-Fonds regelt die genannte Vereinbarung.
  • Kopiergeld
    (1) Im Einvernehmen mit dem Schulelternbeirat wird ein Kopiergeld in Höhe von jährlich 15,- € pro Schüler erhoben.
    (2) Das Kopiergeld ist bis Ende Dezember eines jeweiligen Schuljahres zu entrichten.
  • Internatsgebühr
    Die Internatsgebühr ist eine Jahresschuld und beträgt jährlich 5.720, – € (520,- €/Monat x 11 Monate) für jedes Kind.
    Für die Einzelunterbringung im Internatszimmer ist ein monatlicher Zuschuss von 50,-€ oder 100,-€ zu entrichten. Die Höhe der Zulage hängt von der Art der Unterbringung ab.

Zahlungsbestimmungen
Alle Zahlungen sind vorzugsweise unbar zu entrichten und unter eindeutiger Angabe des Verwendungszwecks auf folgendes Konto zu überweisen:

Kuratorium des Litauischen Gymnasiums e.V.
Deutsche Bank Weinheim
BIC/SWIFT-Code: DEUTDEDBMAN
IBAN: DE60 6707 0024 0584 4469 00 (Gymnasium)
IBAN: DE45 6707 0024 0582 0600 00 (Internat)

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